Beim Entrümpeln eines Kellers, Umzügen, Renovierungen oder Umbauten stehen viele Menschen vor der Frage, was sie in den Sperrmüll geben dürfen und was auf keinen Fall hineingehört.

Was ist Sperrmüll?

Laut Wikipedia zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die aufgrund ihrer Größe nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, zum Sperrmüll. Allerdings gibt es fast so viele Definitionen wie Kommunen in Deutschland. Einige Gemeinden betrachten alles, was in eine Mülltonne passt als Restmüll. Sie erwarten sogar, das Sie Möbel mit Gewalt zertrümmern, damit sie in den Behälter passen. Da sich die genauen Regelungen erheblich unterscheiden, geht es im Folgenden ausschließlich um Berlin.

Sperrmüll – Welche Abholung ist möglich?

Einen festen Sperrmülltag gibt es in Berlin nicht. Sie müssen grundsätzlich einen Termin zur Abfuhr beantragen. Diesen können Sie mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben oder einem privaten Unternehmen  vereinbaren. Der städtische Service steht nicht wie in anderen Städten gratis zur Verfügung. Sie müssen außerdem genau angeben, was abzuholen ist, den Sperrmüll selbst nach den verschiedenen Recyclingarten trennen und sich nach den von der Stadt angebotenen Terminen richten.

Private Unternehmen bieten einen umfassenderen Service. Wenn Sie es wünschen, holen Sie den Sperrmüll auch aus Kellern oder von Dachböden und übernehmen das Sortieren genauso wie die fachgerechte Entsorgung.

Sperrmüll umweltgerecht zu entsorgen ist keine einfache Angelegenheit. Fragen Sie sich deshalb: Entrümpelung Berlin besser selbst durchführen oder mit Fachfirma?

Was Sperrmüll mindestens kostet

Die günstigste Art, Sperrmüll zu entsorgen, ist die Anlieferung bei einem Recyclinghof. Dort dürfen Sie bis zu drei Kubikmeter sowie Elektrogeräte kostenlos abgeben. Wenn Sie den Müll zu einer mechanischen Behandlungsanlage bringen, entstehen mindestens 60 Euro Kosten.

Eine Abholung von Sperrmüll ist zu Kosten ab 50 Euro möglich. Sie müssen diesen aber getrennt bereitstellen und Säcke mit Kleidung oder Renovierungsabfall genau beschriften.

Was darf alles in den Sperrmüll

Berlin ist im Vergleich zu anderen Kommunen großzügig bei der Auslegung des Begriffs Sperrmüll. Neben zerlegten großen und kleinen Möbeln, Teppichen, Matratzen gelten auch

  • Hölzer aus dem Wohnbereich
  • Laminat, Türrahmen, Türblätter und Fensterrahmen aus Kunststoff,
  • alte Fahrräder, Kinderwagen und Ähnliches, also Schrott
  • Kunststoffteile wie Dachrinnen, Rohre, Spülkästen und Badewannen

als Sperrmüll.

Im Sperrmüll sind Türen und Fenster in den meisten Kommunen nicht erlaubt, in Berlin müssen Sie lediglich zuvor eine eventuell vorhandene Verglasung entfernen, private Firmen  übernehmen diese Arbeit für Sie.

Außerdem sind Elektrogeräte, in Säcke verpackte Alttextilien und sogar Hausmüll im begrenzten Umfang erlaubt, etwa Renovierungsabfälle in Säcken oder Kartonagen.

Hinweis zu im Sperrmüll vorhandenen Elektrogeräten

Je Haushalt dürfen Sie über den Sperrmüll maximal acht große Elektrogeräte entsorgen. Es dürfen aber lediglich drei Geräte aus dem Bereich der sogenannten „Weißen Ware“ sein, also Kühl- und Klimageräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde oder Geschirrspüler. Zusätzlich dürfen Sie im Sperrmüll bis zu fünf Elektrogeräte aus dem Bereich der braunen oder roten Waren entsorgen, also Unterhaltungselektronik oder Heizgeräte. Sie haben also ein Problem, wenn Sie Kühlschrank, Spülmaschine, Waschmaschine und Wäschetrockner gleichzeitig entsorgen müssen.

Außerdem ist es manchmal schwierig zu entscheiden, ob etwas zum Sperrmüll gehört oder nicht. Hinzukommt, dass Sie oft erst beim Bereitstellen bemerken, dass Sie mehr Sperrmüll haben als erwartet. Das ist ein großes Problem, denn was Sie nicht angemeldet haben, lassen kommunale Entsorger stehen. Wenden Sie sich daher an einen Fachbetrieb  der Ihnen hilft sowohl die Menge als auch die Art des zu entsorgenden G