Die wichtigsten Infos über den Klaviertransport
Wie kann ich ein Klavier transportieren? Den meisten Musikliebhabern graut es bei dem Gedanken, ihr Klavier beim nächsten Umzug zu transportieren. […]
Kostenlose Besichtigung
Festpreisgarantie
Wer umzieht, vergisst in dem ganzen Stress oft, dass er sich ummelden beziehungsweise Verträge kündigen und neu abschließen muss. Außerdem sind viele Behörden und Unternehmen über die Adressänderung zu informieren. Diese organisatorischen Angelegenheiten kann Ihnen unser Umzugsservice leider nicht abnehmen.
Teilen Sie schon vor dem Umzug
Melden Sie sich nach dem Umzug als Erstes beim Einwohnermeldeamt um.
Es gibt einen großen Unterschied, ob Sie innerhalb eines Stadtbezirks oder der Stadt umziehen beziehungsweise in eine andere Stadt übersiedeln.
Sofern Sie die Stadt verlassen, ist einiges zu beachten. Dies gilt unter Umständen auch, wenn Sie lediglich in einen anderen Stadtteil ziehen und Ihre Kinder daher eine neue Schule oder Kita besuchen müssen.
Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass Sie jede Änderung des Wohnsitzes anzeigen müssen. Die Einzelheiten regeln die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
In Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen haben Sie zwei Wochen Zeit, bis Sie sich ummelden müssen. In allen anderen Bundesländern beträgt die Frist eine Woche.
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie müssen den aktuellen Wohnsitz melden, dies ist vor dem Umzug der alte Wohnsitz, an dem Sie bereits angemeldet sind.
Für die Ummeldung des Wohnsitzes benötigen Sie eine Vermieterbescheinigung. Falls Sie Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sind, in das Sie einziehen, müssen Sie eine Selbsterklärung abgeben. Ferner müssen Sie die Ausweispapiere (Personalausweis und Reisepass falls vorhanden) aller Personen, die einziehen, vorlegen.
Zum Ummelden des Autos brauchen Sie die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Ihren Personalausweis sowie Zulassungsbescheinigung Teil I und II mitbringen.
Üblicherweise melden Sie alle Änderungen, die den Rundfunkbeitrag betreffen auf der Homepage „Ihr Rundfunkbeitrag“.
Sofern Sie beispielsweise zu einem Beitragszahler ziehen, melden Sie die alte Wohnung einfach ab. Ansonsten wählen Sie das Formular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“
Wie Sie sehen, gibt es extrem viele Stellen, die Sie vom Umzug benachrichtigen müssen. Eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht aus. Gut, dass wir Ihnen wenigstens beim Umzug helfen können und auch gerne die alte Wohnung für die Übernahme vorbereiten.
KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT, UM EIN KOSTENLOSES UND
UNVERBINDLICHES ANGEBOT EINZUHOLEN
Wie kann ich ein Klavier transportieren? Den meisten Musikliebhabern graut es bei dem Gedanken, ihr Klavier beim nächsten Umzug zu transportieren. […]
Mit einem Aquarium umzuziehen ist immer eine Herausforderung. Wenn es möglich ist, dann sollten Sie das Aquarium als erstes in ihre […]