Corona hat natürlich auch Auswirkungen auf Umzüge. Beachten Sie diese fünf Tipps, damit Sie trotz der Pandemie sicher umziehen können. Generell gibt es keine Verbote, in diesen Zeiten umzuziehen. Auch hat weder das Land Berlin noch das Land Brandenburg spezielle Regeln für Umzüge bei Corona erlassen. Es gelten aber die aktuellen Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen.

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1. Sich informieren, was beim Umzug in Berlin wegen Corona aktuell gilt

Die Regelungen können sich in Berlin und Brandenburg fast täglich ändern. Wenn Sie also einen Umzug in Corona Zeiten planen, erkundigen Sie sich zeitnah, welche Regelungen aktuell gelten. Die betrifft Sie in erster Linie, wenn Sie mit privaten Helfern umziehen wollen. In Brandenburg dürfen sich beispielsweise maximal fünf ungeimpfte Personen aus zwei Haushalten treffen. In Berlin gelten solche Regeln aktuell noch nicht.

Erkundigen Sie sich über die Maskenpflicht und die vorgeschriebenen Mindestabstände von Personen, die nicht in einem Haushalt leben. Masken sind in der Regel in privaten Räumen und im Freien nicht vorgeschrieben.

Wichtig: Ein Umzug mit privaten Helfern unterliegt den im Land geltenden Regeln über Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen. Für einen Umzug während Corona ist meist keine Sondergenehmigung möglich.

2. Quarantäne und Umzug in Corona Zeiten

Wenn Sie oder ein Angehöriger des Haushalts bei einem PCR-Test ein positives Ergebnis hatten, stehen Sie unter Quarantäne, unabhängig, ob Sie geimpft sind oder nicht. Der Umzug muss verschoben werden, wenn eine der umziehenden Personen infiziert ist. Genau genommen gilt dies auch, wenn ein Schnell- oder Selbsttest positiv war und das Gesundheitsamt noch keine Quarantäne verhängt hat. Sie sind zur häuslichen Absonderung für etwa 14 Tage ab Ansteckungstag verpflichtet. Ein Umzug trotz Corona-Infektion ist mit Sondergenehmigung vom Gesundheitsamt möglich. Diese erteilen die Ämter in Berlin oder Brandenburg aber in der Regel nicht.

Falls plötzlich ein nicht zum Haushalt gehörender Helfer wegen einer Infektion mit dem Virus ausfällt, wenden Sie sich an einen Fachbetrieb, damit er Ihnen Personal für den Umzug zur Verfügung stellt.

3. Beim Umzug während Corona die Hygiene Regeln beachten

Eine Maske zu tragen, während Sie schwere Möbel und Kisten tragen, ist sicher nicht angenehm. Nehmen Sie diese trotzdem nicht ab, denn die Polizei kann den Umzug beenden, wenn Sie gegen die geltenden Regeln wie Maskenpflicht und Mindestabstand verstoßen. Derzeit gibt es eine solche Pflicht zwar noch nicht, aber das Tragen der Maske ist grundsätzlich sinnvoll. Wenn das Infektionsgeschehen zunimmt, ist eine Maskenpflicht im Freien möglich.

Tipp: Wenden Sie sich an ein Umzugsunternehmen, wenn Sie es nicht schaffen, mit Maske schwere Gegenstände zu tragen. Die Mitarbeiter sind entsprechend der aktuell bundesweit geltenden Regeln entweder vollständig geimpft oder wurden negativ getestet. Sie gehen also kein Gesundheitsrisiko ein, wenn sie die Hilfe in Anspruch nehmen.

4. Corona Regeln beim Umzug mit Mietwagen

Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Ihr Auto nicht ausreicht, um die Möbel und den Hausrat zu transportieren. Sie können jederzeit einen Mietwagen ordern. Die Vermieter haben sich auf die aktuelle Situation eingestellt.

Alle Fahrzeuge werden regelmäßig desinfiziert und sind daher bei der Übergabe an Sie mit Sicherheit frei von Viren. Sie können sich also nicht am Lenkrad, der Fahrerkabine oder an Teilen des Laderaums infizieren. Die Mitarbeiter, die Ihnen die Papiere und die Schlüssel übergeben, tragen eine Maske und sind entweder vollständig geimpft oder negativ auf Corona getestet.

5. Umzug während Corona mit Umzugsfirma

Wie erwähnt, das Personal ist geimpft oder negativ getestet, trotzdem trägt es eine Maske und es gelten Abstandsregeln. Vor der Pandemie war es meist kein Problem, wenn eine Person im Umzugswagen mitfuhr, um die neue Wohnung aufzuschließen und das Entladen zu überwachen. Das sich geändert. Aufgrund der Abstandsregeln können Sie meist nicht im Umzugswagen mitfahren, sondern müssen sich mit einem eigenen Fahrzeug oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur neuen Wohnung begeben. Dies kann zu Wartezeiten an der neuen Wohnung führen.

Auch ansonsten übliche Leistungen wie die Rücknahme von Verpackungsmaterial und Umzugskartons ist bei den Corona Regeln für den Umzug meist nicht möglich. Sie müssen das Material also selbst entsorgen. Ein Verkauf an Privatpersonen ist weiter erlaubt.

Hinweis: Alle Angaben über einen Umzug in Berlin bei Corona beziehen sich aktuell auf die Regelungen, die im Dezember 2021 in Berlin und Brandenburg gelten. Derzeit gibt es beispielsweise keine Verbote, sich nachts außerhalb der Wohnung aufzuhalten. Dies kann sich aber jederzeit ändern. Seriöse Umzugsfirmen können Ihnen auch bei diesen Fragen helfen, denn sie informieren sich regelmäßig über die aktuelle Lage.