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Die Vorteiler der Müllentsorgung in Zossen von AFLEX

Welche Vorteile haben Sie mit unserer Abfallentsorgung in Zossen – schließlich gibt es doch schon die städtische Müllabfuhr? Gern liefern wir Ihnen fünf gute Gründe, ein Angebot von uns einzuholen:

  • Wir richten uns nach Ihrem Terminkalender.
  • Die Abfallmengen sind bei uns variabel.
  • Unser Team führt weitere, passende Services aus.
  • AFLEX garantiert einen perfekten Kundendienst.
  • Und das alles erhalten Sie zu einem fairen Preis.

Am Beispiel der Sperrmüllabholung wird einiges klar: Naturgemäß beschränkt sich das kommunale Angebot an dieser Stelle auf haushaltsübliche Mengen und bestimmte Termine. Wer es eilig hat oder größere Mengen Sperrmüll in Zossen abgeben will, muss sich eigenständig kümmern. Auf Anruf kommen wir bei Ihnen vorbei und schultern mal eben Ihre Last.

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Fahrstuhl vorhanden?
Halteverbot nötig?

Was gibt es über die Sperrmüllentsorgung in Zossen hinaus?

Die Sperrmüllabholung ist unser beliebter Klassiker, aber auch andere Abfallsorten kommen bei AFLEX zum Zuge. Beispielsweise schreiten wir ein, wenn sich Ihre Gartenabfälle in Zossen türmen: Äste, Zweige, Laub, Stauden- und Heckenschnitt, Wurzeln, Laub, Rasen, Unkraut … All das packen wir in unser Fahrzeug und führen es der Verwertung zu. Ein Fingerschnippen von Ihnen genügt.

Dasselbe gilt, wenn Sie Sondermüll in Zossen entsorgen möchten, ihn aber nicht selbst transportieren wollen oder können. Wir nehmen Ihren Sonderabfall in Zossen mit und beachten dabei sämtliche Vorschriften sowie den Umweltschutz. Darauf sind unsere Mitarbeiter geschult, der Natur und unserer Gesundheit zuliebe. Und wenn bei Ihnen demnächst eine größere Baustelle ansteht, taucht unser Team ebenfalls gern bei Ihnen auf, um Sie vom Bauabfall in Zossen zu entlasten. Im kostenlosen und unverbindlichen Vorgespräch erfahren Sie mehr – holen Sie sich jetzt Ihren Termin!

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FAQ

Das Mitnehmen von Sperrmüll ist verboten, gilt aber nur als Ordnungswidrigkeit. Es wird im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld geahndet.

Das Trennen von Müll dient der Nachhaltigkeit und damit dem Umweltschutz. Nicht getrennter Müll wird eventuell von der Müllabfuhr nicht mitgenommen, im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld belegt.

Das Abstellen von Sperrmüll auf gemeinsam genutzten Flächen ist meistens per Hausordnung verboten. Das Rausstellen von Sperrmüll für die Sperrmüllabfuhr kann niemand verbieten.

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