Ein Umzug kostet immer Geld, mal mehr, mal weniger. Wer ein Umzugsunternehmen mit an Bord holt, erlebt den großen Tag viel entspannter und kann die Kosten unter bestimmten Bedingungen sogar steuerlich absetzen. Aflex Berlin hält für Sie 5 Tipps bereit, wie Sie bei Umzugskosten Steuern sparen. So wird der Wohnungswechsel nicht nur angenehm relaxed, sondern auch erstaunlich preiswert. Schauen wir also genauer hin und entdecken, wie wir am besten Umzugskosten Steuern sparen.

1. Profitieren Sie von der Umzugskosten Pauschale Steuer

Es gibt in Deutschland tatsächlich eine Umzugskosten Pauschale Steuer, die viele Umziehende finanziell entlastet. Allerdings profitieren nicht jeder davon: Sie gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Das Finanzamt erkennt folgende Begründungen an:

  • Sie folgen einem Firmenumzug Berlin, um Ihren Arbeitsplatz zu behalten
  • Sie haben Ihren Arbeitgeber gewechselt und müssen ortsnah wohnen
  • Ihre Fahrtzeit zur Arbeit verringert sich durch den Umzug um mind. 1 Stunde
  • Sie räumen oder beziehen eine bereitgestellte Dienstwohnung
  • Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt
  • Sie ziehen zum Arbeitsort und beenden damit eine doppelte Haushaltsführung

Auch wer nachweislich aus gesundheitlichen Gründen umziehen muss, kann von der Pauschale profitieren. Unfälle und Behinderungen gelten als außergewöhnliche Belastungen, das Finanzamt möchte dafür ein ärztliches Attest sehen.

2. Wie hoch ist die Pauschale für Umzugskosten?

Die Umzugskostenpauschale 2021 lag ab dem 1. April für Singles bei 870 Euro. Verheiratete und Lebenspartner erhielten 1.450 Euro erstattet. Seit dem 1. April 2022 sind es bereits 886 Euro für Singles und 1.476 Euro für Paare. Das Bundesfinanzministerium erhöht die Pauschale in regelmäßigen Abständen, nächstes Jahr könnte sie noch höher liegen.

3. Was gehört zur Umzugskostenpauschale 2021?

Die Umzugskostenpauschale umfasst mehrere Positionen, häufig fallen die Transportkosten besonders ins Gewicht. Mit dabei sind auch die Gebühren für eventuelle Halteverbotsschilder, aber auch die Kosten für einen Mietwagen (mit Kilometergeld), wenn Sie Ihren Umzug ohne Spedition arrangieren. Auch der Einsatz des eigenen Fahrzeugs wird finanziell anerkannt, ebenso wie die Kosten für das Verpackungsmaterial.

Hinzu kommen sonstige Umzugskosten wie Trinkgelder, Kosten für Auf- und Abbau, die Ummelde-Gebühren beim Bürgeramt und die finanziellen Aufwendungen für Schönheitsreparaturen. Sogar der fachgerechte Einbau von Rollos oder das Ändern von Vorhängen gehört mit in den großen Umzugstopf. 

4. Auf den Stichtag zur Umzugskosten Pauschale Steuer achten

Achten Sie auf den Stichtag zur Umzugskostenpauschale! Bis 2021 konnten Sie die Pauschale beanspruchen, die an dem Tag galt, an dem Sie Ihren Umzug beendeten. Seit dem 1. April 2021 hat sich das geändert, nun liegt der Stichtag am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Wer gezielt im Voraus plant, hat vielleicht die Chance auf ein paar Euro mehr. 

5. Wo trage ich private Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

Wenn Sie die Bedingungen für eine steuerliche Erstattung erfüllen, tragen Sie die Umzugskosten folgendermaßen ein: Umzugskosten gelten als Werbungskosten und gehören in die Anlage N. Haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit dem Umzug verbunden sind, tragen Sie in die Spalte haushaltsnahe Aufwendungen ein. Einen Privatumzug Berlin aus gesundheitlichen Gründen rechnen Sie unter außergewöhnliche Belastungen ab.